Pfarrgemeinderat


Überblick über die Aufgaben des Pfarrgemeinderates:

Der Pfarrgemeinderat nimmt als demokratisch gewähltes Gremium an der Leitungsaufgabe der Pfarrgemeinde teil.
Der Pfarrgemeinderat dient der Pfarrgemeinde in den drei christlichen Grundvollzügen der Martyria, Liturgia und Diakonia.
Die Zielsetzung betrifft die pastorale Situation der Pfarrgemeinde, analysiert kurz-, mittel- oder langfristige Perspektiven und sorgt für die Umsetzung.
Der Pfarrgemeinderat bildet je nach Bedarf Ausschüsse, Projektgruppen oder bestellt Sachbeauftragte. Es können Personen, die nicht dem Pfarrgemeinderat angehören, hinzugezogen werden.
Beschlüsse, die der verbindlichen Glaubens- und Sittenlehre der katholischen Kirche oder dem allgemeinen Kirchenrecht widersprechen, können nicht gefasst werden.
Der Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand sollen miteinander vernetzt sein. Daher wählt der Pfarrgemeinderat aus seiner Mitte ein für den Kirchenvorstand wählbares Mitglied, das im Kirchenvorstand Sitz und Stimme hat. Es ist nicht vorgeschrieben, dass auch der Kirchenvorstand ein Mitglied für den Pfarrgemeinderat wählt.
Alle Mitglieder haben volles Stimmrecht.
Jede Pfarrgemeinde der Pfarreiengemeinschaft St. Barbara wählt drei Mitglieder für den Kooperationsrat. Es sollten zwei Mitglieder aus dem Pfarrgemeinderat sowie eine Person aus dem Kirchenvorstand an den Sitzungen teilnehmen.

 

Mitglieder:

Hempel, Annette
Hüls, Margret
Jansen, Andrea
Jansen, Heinrich (Vertrer Kirchenvorstand)
Lanfermann, Iris
Mescher, Helmut
Möhlenkamp, Nicole (Schriftführerin)
Nee, Anne (1. Vorsitzende)
Nee, Carina
Schnarrelt, Daniela (stellv. Schriftführerin)
Schnarrelt, René
Thieke-Korten, Heidrun (Stellv. Vorsitzende)