Friedhofsverwaltung
Vom 1. Juni 2017 an gilt eine neue Ordnung für die Begräbnisfeiern in unserer Pfarreiengemeinschaft. Die wichtigste Neuerung ergibt sich bei Feuerbestattungen.
Bisher sind die Geistlichen bei dieser Form der Bestattung in der Regel zweimal anwesend gewesen, sowohl bei der Verabschiedung als auch bei der Beisetzung der
Urne. Das ist in Zukunft nicht mehr möglich.
Die Geistlichen übernehmen zukünftig entweder die Verabschiedungsfeier oder die Gestaltung der Urnenbeisetzung. Bei diesen Neuregelungen orientieren wir uns u.a. an
die Ordnung in den katholischen Kirchengemeinden in Papenburg.
I. Erdbestattung:
Form A: Aussegnungsfeier in der Friedhofskapelle mit anschließender Beerdigung auf dem Friedhof. Danach feiern wir das Requiem in der Kirche.
Form A 1: Wenn keine Messfeier gewünscht wird, dann feiern wir einen Wortgottesdienst in der Friedhofskapelle mit Aussegnung und anschließender Beerdigung auf dem Friedhof.
II. Feuerbestattung:
Form B: Aufbahrung in der Kirche: Requiem mit anschl. Aussegnung und Verabschiedung. Spätere Urnenbeisetzung mit dem Bestatter im Familienkreis.
Form B 1: Aussegnungsfeier und Verabschiedung in der Friedhofskapelle. Danach feiern wir das Requiem in der Kirche. Spätere Urnenbeisetzung mit dem Bestatter im Familienkreis.
Form B 2: Wenn keine Messfeier gewünscht wird, dann feiern wir einen Wortgottesdienst in der Friedhofskapelle mit Aussegnung und Verabschiedung. Spätere Urnenbeisetzung mit dem Bestatter im Familienkreis.
Form C: Kurzer Gottesdienst in der Friedhofskapelle (wie bei der Erdbestattung) mit anschl. Urnenbeisetzung auf dem Friedhof. Danach feiern wir das Requiem in der Kirche.
Form C 1: Requiem in der Kirche. Die Urne steht während der Messe in der Kirche. Im Anschluss ist Urnenbeisetzung auf dem Friedhof.
Form C 2: Wenn keine Messfeier gewünscht wird, dann feiern wir einen Wortgottesdienst in der Friedhofskapelle mit anschl. Urnenbeisetzung auf dem Friedhof.
Die Friedhöfe in Börgermoor und Neubörger werden von den Gemeinden Surwold bzw. Neubörger verwaltet. Alle Fragen zu Bestattungsformen und –möglichkeiten können bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen oder Bürgermeistern erfragt werden.