Friedhofsverwaltung
Vom 1. Juni 2017 an gilt eine neue Ordnung für die Begräbnisfeiern in unserer Pfarreiengemeinschaft. Die wichtigste Neuerung ergibt sich bei Feuerbestattungen.
Bisher sind die Geistlichen bei dieser Form der Bestattung in der Regel zweimal anwesend gewesen, sowohl bei der Verabschiedung als auch bei der Beisetzung der
Urne. Das ist in Zukunft nicht mehr möglich.
Die Geistlichen übernehmen zukünftig entweder die Verabschiedungsfeier oder die Gestaltung der Urnenbeisetzung. Bei diesen Neuregelungen orientieren wir uns u.a. an
die Ordnung in den katholischen Kirchengemeinden in Papenburg.
I. Erdbestattung:
Form A: Aussegnungsfeier in der Friedhofskapelle mit anschließender Beerdigung auf dem Friedhof. Danach feiern wir das Requiem in der Kirche.
Form A 1: Wenn keine Messfeier gewünscht wird, dann feiern wir einen Wortgottesdienst in der Friedhofskapelle mit Aussegnung und anschließender Beerdigung auf dem Friedhof.
II. Feuerbestattung:
Form B: Aufbahrung in der Kirche: Requiem mit anschl. Aussegnung und Verabschiedung. Spätere Urnenbeisetzung mit dem Bestatter im Familienkreis.
Form B 1: Aussegnungsfeier und Verabschiedung in der Friedhofskapelle. Danach feiern wir das Requiem in der Kirche. Spätere Urnenbeisetzung mit dem Bestatter im Familienkreis.
Form B 2: Wenn keine Messfeier gewünscht wird, dann feiern wir einen Wortgottesdienst in der Friedhofskapelle mit Aussegnung und Verabschiedung. Spätere Urnenbeisetzung mit dem Bestatter im Familienkreis.
Form C: Kurzer Gottesdienst in der Friedhofskapelle (wie bei der Erdbestattung) mit anschl. Urnenbeisetzung auf dem Friedhof. Danach feiern wir das Requiem in der Kirche.
Form C 1: Requiem in der Kirche. Die Urne steht während der Messe in der Kirche. Im Anschluss ist Urnenbeisetzung auf dem Friedhof.
Form C 2: Wenn keine Messfeier gewünscht wird, dann feiern wir einen Wortgottesdienst in der Friedhofskapelle mit anschl. Urnenbeisetzung auf dem Friedhof.
Welche Möglichkeiten der Bestattung werden auf den katholischen Friedhöfen in Börger und Börgerwald angeboten?
Neben den klassischen Einzelgräbern und den Familiengräbern (in der Regel mit zwei Grabstellen), bieten wir auch einheitlich gestaltete Erdgrabstätten an. Außerdem gibt es Urnengräber it Gestaltungsmöglichkeit (die Angehörigen kümmern sich um Fassung und Denkmal bzw. Platte) und einheitliche gestaltete Urnengräber, bei denen die Pflege durch die Angehörigen entfällt. Bei den einheitlich gestalteten Gräbern ist die Namensplatte schon im Grabpreis enthalten und wird von der jeweiligen Kirchengemeinde in Auftrag gegeben.
Auf den Rasenflächen dürfen keine Blumen abgelegt oder Kerzen aufgestellt werden außer an den vorgesehenen Orten. In Familiengräbern und Einzelgräbern ist die zusätzliche Bestattung einer Urne möglich. Eine anonyme Beisetzung ist auf kirchlichen Friedhöfen generell nicht möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro in Börger (Tel.: 05953/245), an Herrn Frank Schmees in Börger (Tel.: 05953/1290) oder an Frau Thea Fischer in Börgerwald (Tel.: 04965/1573).
Die Friedhofsordnungen sind im Pfarrbüro Börger einsehbar.